QS-Verfahren

Vorgeschichte zum QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie

QS im deutschen Gesundheitswesen

In Deutschland gilt die erste Perinatalerhebung, die 1975 in Bayern aufgrund erhöhter Säuglingssterblichkeit durchgeführt wurde, als ein Meilenstein der Qualitätssicherung. Allein die Tatsache, dass einige relevante Merkmale erhoben und dokumentiert wurden, führte bereits zu einer deutlichen Senkung der Sterblichkeit. Die Perinatalerhebung wurde in den folgenden Jahren in ganz Deutschland als Routinemaßnahme eingeführt.

Die Verpflichtung zu externer, einrichtungsübergreifender QS steht seit Mitte der 90er Jahre im Sozialgesetzbuch V (SGB V §§ 135a ff.):

(2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, … sind … verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern.

Für die Umsetzung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig, das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.

Zentrale Institutionen für die Qualität im Gesundheitswesen sind heute u.a.

  • das IQWIG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen), das den Nutzen und Schaden von medizinischen Maßnahmen für Patienten untersucht und beurteilt, und
  • das IQTIG (Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen), das Verfahren zum Messen und Darstellen der Qualität im ambulanten und stationären Sektor entwickelt.

 

Entwicklung des QS-Verfahrens Ambulante Psychotherapie

2014
beauftragte der G-BA das AQUA-Institut, eine Konzeptskizze für ein QS-Verfahren in der ambulanten Psychotherapie gesetzlich Krankenversicherter zu erarbeiten. Der Abschlussbericht wurde 2015 vom G-BA angenommen. – In die Entwicklung dieses Konzeptes waren Vertreterinnen unserer Berufsgruppe einbezogen, s. Abschlussbericht.

2018
beauftragte der G-BA das IQTIG, auf der Grundlage der AQUA-Konzeptskizze eine Empfehlung zu entwickeln für ein einrichtungsübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von erwachsenen gesetzlich Krankenversicherten. (s. Beauftragung im Detail)
Bis Ende 2022 wollte der G-BA dann ein QS-Verfahren beschließen, das am 1.1.2023 in Kraft treten sollte.

Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

Das IQTIG ist seit 2015 das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Deutschland (§ 137a Abs.1 SGB V).
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entwickelt das Institut Qualitätssicherungsverfahren und beteiligt sich an deren Durchführung, sowie an der qualitätsorientierten Steuerung des Gesundheitswesens.
Die Arbeitsweise des IQTIG wird u.a. beschrieben in den Methodischen Grundlagen.

2019
Im September 2019 fügte Gesundheitsminister Spahn kurz vor der Verabschiedung des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes – ohne Diskussionsmöglichkeit und Beteiligung der Profession – mehrere Veränderungen für die ambulante Psychotherapie in das Gesetz ein.
Das, was der G-BA bis dahin aus eigener Initiative verfolgt hatte (QS-Verfahren für ambulante Psychotherapie) wurde damit als gesetzliche Regelung ins SGB V übernommen. Außerdem wurde einiges hinzugefügt, was nicht zum Plan des G-BA gehörte. Deshalb sind nun Ergänzungen des QS-Verfahrens nötig, und die Einführung verzögert sich bis voraussichtlich 2025.
Hinzugefügt wurde auch, dass das Gutachterverfahren im zeitlichen Zusammenhang mit der Einführung des QS-Verfahrens abgeschafft werden soll.

Das QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie wurde ursprünglich als eine Maßnahme zusätzlich zum Gutachterverfahren (GAV) entwickelt.
Es hat nichts mit den Aufgaben des GAV zu tun, diese Verknüpfung hat der Gesundheitsminister aus unbekannten Gründen nachträglich hergestellt.
Das QS-Verfahren enthält nichts, was die Aufgaben des GAV betrifft, nämlich Prüfung von Indikation und Wirtschaftlichkeit einzelner Behandlungen. (s. Details zur Beauftragung)
Insofern kann das QS-Verfahren das Gutachterverfahren nicht „ersetzen“, wie häufig vermutet wird. Es ist eher davon auszugehen, dass es zusätzliche neue Regelungen als Ersatz für das GAV geben wird. (mehr s. QS-Verfahren und Gutachterverfahren)

2020
Ende 2020 beschloss das Bundeskabinett das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG). Als ein Ziel dieses Gesetzes wurde genannt: Qualität und Transparenz in der Versorgung verbessern.
Darin waren weitere Veränderungen des SGB V geplant, die sich auch auf das QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie ausgewirkt haben:

  • Nicht nur Kliniken (wie bisher), sondern alle Leistungserbringer – also auch Psychotherapeutinnen – müssen die Auswertungsergebnisse ihrer QS-Daten veröffentlichen lassen – „zum Zweck der Erhöhung der Transparenz und der Qualität der Versorgung insbesondere durch einrichtungsbezogene Vergleiche der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer„. (Änderung Nr. 34)
  • Nicht nur Kliniken (wie bisher), sondern alle Leistungserbringer – also auch Psychotherapeutinnen – müssen ihre Verpflichtung zur QS-Dokumentation (es geht nicht um die Behandlungsdokumentation !) zu 100 % erfüllen. Bei Unterschreiten dieser Dokumentationsrate soll es Honorarabzüge geben. (Änderung Nr.36)

Die KBV hatte sich in einer Stellungnahme kritisch dazu geäußert. Was die KBV nicht erwähnt hat: Für die meisten Bereiche der ambulanten Versorgung gibt es noch gar kein QS-Verfahren im Sinne dieses Gesetzentwurfes, und wenn, dann nur für ganz spezifische Krankheitsbilder oder Behandlungsmethoden (s. 1 Verfahren für gesamte Psychotherapie). Die Psychotherapie wäre also die einzige Fachgruppe im ambulanten Sektor, die über sämtliche Behandlungen ihre QS-Daten veröffentlichen müsste. Wenn man allerdings die Entwicklung bei den anderen QS-Verfahren des IQTIG betrachtet, und die Schwierigkeiten, die sich für QS in der Psychotherapie auftun, wird das QS-Verfahren Psychotherapie vermutlich noch viele Jahre nicht in ein Stadium kommen, in dem irgendwelche Daten veröffentlichbar wären.

2022
Veröffentlichung der Abschlussberichte zur QS-Dokumentation und zur Patientenbefragung

2023
Veröffentlichung Abschlussbericht zur Nachbeauftragung zur QS-Dokumentation (zusätzliche Indikatoren für Strukturqualität, Überprüfung hinsichtlich Gruppentherapie, ST)

30.3.2023

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