QS-Verfahren

Durchführung des QS-Verfahrens

Die QS-Dokumentation soll ins Abrechnungsprogramm integriert werden. Der QS-Dokumentationsbogen (nicht die Behandlungsdokumentation, sondern die QS-Dokumentation!) soll sich automatisch öffnen, sobald die erste Ziffer einer Richtlinienpsychotherapie ins Abrechnungsprogramm eingegeben wird. Der Fragebogen kann dann im Verlauf der Therapie weiter ausgefüllt werden.

Wenn am Ende einer Therapie die Ziffer 88130/1 eingegeben wird, ist die QS-Dokumentation abgeschlossen. Sie wird transportverschlüsselt zur „Datenannahmestelle“ (bei der KV) geschickt, und von dort pseudonomisiert zur Auswertung ans IQTIG weitergeleitet.
Gleichzeitig wird der jeweiligen Patientin ein Fragebogen zu ihrer beendeten Psychotherapie geschickt, den das IQTIG dann ebenfalls auswertet.

Wenn das QS-Verfahren 2025 startet, beginnen also die Psychotherapeutinnen mit der QS-Dokumentation für diejenigen Patientinnen, die ab 2025 neu in Behandlung kommen, und für diese Patientinnen wird es im Jahr nach Abschluss ihrer Behandlung dann die erste Auswertung geben.

Auswertung und Rückmeldebericht

Die Auswertung und Rückmeldung an die Psychotherapeutischen Praxen ist bisher so vorgesehen:
Das IQTIG schickt einmal jährlich der Psychotherapeutin eine individuelle Auswertung (Zwischenbericht) zu den in diesem Zeitraum beendeten Behandlungen.
Alle zwei Jahre schickt es einen Rückmeldebericht mit Bewertung der Daten, woraus eventuell „qualitätssichernde Maßnahmen“ folgen. Der lange Auswertungszeitraum wurde gewählt, um trotz der niedrigen Patientenzahlen statistisch signifikante Zahlen zu erhalten. (Abschlussbericht S. 136 ff. Auswertungskonzept)
Das IQTIG plant die ersten Rückmeldeberichte mit Bewertung für das 3. Jahr nach Beginn des QS-Verfahrens, also ab 2028.

Die Daten der einzelnen Praxis werden bewertet anhand von vorgegebenen Referenzbereichen. Der Rückmeldebericht enthält Angaben darüber, zu wieviel Prozent die Indikatoren erfüllt wurden, ob die Praxis damit im Referenzbereich liegt, und wo sie im Vergleich zur Gesamtgruppe liegt.
Für die Patientenbefragung gibt es noch keine Referenzbereiche, jede Praxis wird mit dem Durchschnittswert aller Praxen verglichen. Daraus sollen später allgemein gültige Referenzbereiche abgeleitet werden.

Landesarbeitsgemeinschaft und Fachkommission

In jedem Bundesland gibt es Landesarbeitsgemeinschaften und Lenkungsgremien, die für die QS-Verfahren verantwortlich sind. Dort werden Fachkommissionen eingerichtet, in denen Vertreter der Psychotherapeuten und der Krankenkassen sitzen.
Die Fachkommission übernimmt die fachliche Beurteilung der Auswertungsergebnisse: Sie muss klären, ob es sich bei rechnerischen Auffälligkeiten (Unterschreiten des Referenzwertes) um eine qualitative Auffälligkeit (Qualitätsdefizit) handelt. Zur Klärung kann die betroffene Psychotherapeutin zur Stellungnahme aufgefordert werden („Strukturierter Dialog“).
Wenn die Fachkommission einen Qualitätsmangel feststellt, entscheidet sie über geeignete Verbesserungsmaßnahmen:

  • „fördernde“ Maßnahmen wie Beratung, Zielvereinbarung, Fortbildung, weitere Beobachtung, …
  • bis hin zu Sanktionen bei „Unbelehrbarkeit“: Honorarabzug, „Information Dritter über die Verstöße“, Entzug der Abrechnungsgenehmigung (Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie)
    (das ist wohl bisher noch nicht vorgekommen)

Datenvalidierung

Die Fachkommission kann Einblick in Behandlungsdokumentationen fordern, um die Validität der QS-Dokumentation zu überprüfen: Sind die Behandlungsschritte tatsächlich durchgeführt und dokumentiert worden, wie in der QS-Dokumentation angegeben?

Dieser beschriebene Ablauf ist zunächst ein Vorschlag des IQTIG, er kann durch den G-BA oder durch gesetzliche Regelungen noch verändert werden.

Bundesqualitätsbericht

Im Bundesqualitätsbericht werden die Daten in aggregierter Form dargestellt.
Das IQTIG veröffentlicht einen jährlichen Qualitätsreport, in dem die Ergebnisse dargestellt werden.
https://iqtig.org/downloads/berichte/2019/IQTIG_Qualitaetsreport-2020_2021-02-11.pdf

Weiterentwicklung des QS-Verfahrens

Wie bei den bisherhigen QS-Verfahren beobachtet werden kann, wird das QS-Verfahren dann weiterentwickelt, es wird voraussichtlich Jahre dauern, bis es soweit ist, dass die Daten veröffentlicht werden. (s. Bundesqualitätsbericht)

Qualitätsportal

Ein Fernziel (neben der Qualitätsverbesserung) ist Transparenz und Vergleichbarkeit für Patientinnen: Die Auswertungsergebnisse jedes „Leistungserbringers“ sollen veröffentlicht werden. Patienten sollen sich im Internet informieren können, welche Psychotherapeuten und Ärzte die Indikatoren zu wieviel Prozent erfüllt haben, so wie es bisher auch schon für Kliniken möglich ist, z.B. im VdEK Kliniklotsen: (s. hier konkretes Beispiel einer Klinik)

Das IQTIG schätzt jährlich 450 000 abgeschlossene Behandlungen, bei geschätzt 30 % Therapieabbrüchen, die nicht ausgewertet werden, bleiben 315 000 Fälle pro Jahr.

 

Beatrice Piechotta - Rosmarinstr. 12 L  - 40235 Düsseldorf  -  eMail: kontakt@qs-psychotherapie.de