QS-Verfahren

Erprobung des QS-Verfahrens Psychotherapie in Nordrhein-Westfalen

Das QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie soll ab 1.1.2025 in NRW zunächst 6 Jahre lang erprobt und evaluiert werden, erst dann wird über die bundesweite Einführung entschieden. Das hat der G-BA am 18.1.2024 beschlossen. (Beschluss vom 18.1.2024)
Der Beschluss tritt nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – voraussichtlich März/April 2024 – in Kraft.

Die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) enthält einen allgemeinen Teil, der die QS-Verfahren grundsätzlich beschreibt, und einen themenspezifischen Teil, in dem die Bestimmungen zu den einzelnen QS-Verfahren dargestellt werden.
Dieser themenspezifische Teil wurde nun ergänzt um das Verfahren Nr. 16:
Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie)

Ich spreche der Einfachheit halber von der QS-Richtlinie, und meine damit diesen spezifschen Teil für die ambulante Psychotherapie.

Näheres zur inhaltlichen Ausgestaltung des QS-Verfahrens (Beschreibung der QS-Dokumentation und der Patientenbefragung) finden Sie hier.

Aus der QS-Richtlinie ergeben sich folgende Rahmenbedingungen:

  • Zur Teilnahme an der Erprobung sind alle Erwachsenen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten verpflichtet, für alle Kurz- und Langzeittherapien im Einzelsetting, die sie über die KV Nordrhein oder KV Westfalen-Lippe abrechnen.
    Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen werden nicht einbezogen, und Gruppentherapien ebenfalls nicht.
  • In das QS-Verfahren werden alle o.g. Behandlungen einbezogen, die ab dem 1.1.2025 beendet werden.
    Allerdings werden für Behandlungen, die vor In-Kraft-Treten dieses Beschlusses begonnen wurden, nur ein paar Basisdaten erhoben und keine Patientenbefragung durchgeführt.
    Das QS-Verfahren gilt also im vollen Umfang für diejenigen GKV-Behandlungen, die ab In-Kraft-Treten der QS-Richtlinie (voraussichtlich März/April 2024) beginnen, und ab 1.1.2025 beendet werden.
    Die Daten eines Quartals sind jeweils bis zum 21. des darauffolgenden Monats zu liefern, also erstmals bis zum 21.4.2025.
  • Ob das Antrags- und Gutachterverfahren während dieser Zeit ausgesetzt wird, darüber steht nichts in der QS-Richtlinie. Ich gehe davon aus, dass darüber die Institutionen entscheiden, die für die Durchführung des QS-Verfahrens mit zuständig sind, also u.a. KV und Krankenkassen.
  • Die Finanzierung des Aufwands wird gesondert zwischen KV und Krankenkassen vereinbart, darüber ist noch nichts bekannt.

Erprobung und Evaluation werden gestuft ablaufen:

  • Ein halbes Jahr vor dem Start wird das IQTIG eine Regionalkonferenz durchführen, in der die niedergelassenen Psychotherapeutinnen über das Projekt informiert werden sollen.
  • Im 1. Jahr werden v.a. Datenerhebung, Datenübermittlung und Datenverarbeitung implementiert und überprüft, sowie die Abläufe der Patientenbefragung erprobt.
  • Ab dem 2. Jahr entwickelt das IQTIG Bewertungskriterien und -kategorien. Die Teilnehmer bekommen erste Rückmeldungen/Auswertungen (sog. Zwischenberichte).
  • Ab dem 3. Jahr werden Stellungnahmeverfahren durchgeführt, d.h. auffällige Ergebnisse der QS-Dokumentationen werden einer Fachkommission vorgelegt.
    Die Fachkommission bzw. Landesarbeitsgemeinschaft kann Maßnahmen zur Verbesserung anordnen, z.B. Verpflichtung zu Fortbildung, Qualitätszirkel, Audits/Peer Review, Implementierung von Behandlungspfaden. In den ersten 2 Jahren soll es für schlechte Ergebnisse noch keine Sanktionen geben.  (Näheres s. hier)
  • Nach Vorliegen der ersten Ergebnisse im 3. Jahr der Erprobung wird die Regionalkonferenz für die Teilnehmer einmal jährlich bis zum Ende der Erprobung durchgeführt, „um die Ergebnisse zu diskutieren und die Akzeptanz des Verfahrens durch ein transparentes Vorgehen zu fördern.“ (DeQS-RL Teil 2 § 20 (10) )
    Außerdem wird eine Plattform eingerichtet, über die die Teilnehmerinnen sich äußern können, und es werden diverse Expertengremien eingerichtet, die die Ergebnisse, Erfahrungen und Rückmeldungen mit dem IQTIG beraten.
  • Ab dem 3.Jahr beginnt die Evaluation.
    Die Evaluation wird vom IQTIG durchgeführt, „einschließlich der … Möglichkeit der Einbeziehung eines weiteren wissenschaftlichen Instituts mit ausgewiesener Expertise in der Psychotherapieforschung.“ (§ 20 (2) j)
    Das IQTIG „erstellt im Review-Verfahren gegebenenfalls mit einem Institut der Psychotherapieforschung auf der Basis der fünf jährlichen Berichte … einen Gesamtabschlussbericht bis zum 31. August 2030.“ (§ 20 (12))
    Das Konzept für die Evaluation entwickelt das IQTIG, entsprechend dem Auftrag des G-BA vom 29.3.2023 (Auftrag Begleitevaluation)
    Also möglicherweise wird ein unabhängiges Institut als Reviewer überprüfen, wie das IQTIG sich nach seinem eigenen Konzept selbst evaluiert.
  • Auf Basis des Abschlussberichts entscheidet der G-BA, ob das QS-Verfahren 2031 bundesweit so eingeführt wird, oder ob es noch modifiziert werden soll (§ 20 (12) ).

28.2.2024

Beatrice Piechotta - Rosmarinstr. 12 L  - 40235 Düsseldorf  -  eMail: kontakt@qs-psychotherapie.de