QS-Verfahren

QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie

Das QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie wird seit 2018 vom IQTIG entwickelt.
Zur Vorgeschichte (Beauftragung, Entwicklung, gesetzliche Einwirkung usw) s. hier.
Zur geplanten Erprobung in NRW s. hier

 

Das QS-Verfahren besteht aus 2 Teilen:
1. Fallbezogene QS-Dokumentation: Datenerhebung in der Praxis
2. Patientenbefragung

Hier eine kurze Zusammenfassung dazu, ausführlichere Beschreibung und meine Einschätzungen und Kritik dazu auf den jeweiligen Unterseiten.

QS-Dokumentation – Datenerhebung in der Praxis

Der 1. Teil, die fallbezogene QS-Dokumentation, besteht aus einem Fragebogen, der im Verlauf der jeweiligen Behandlung durch die Psychotherapeutin bearbeitet wird. Hier macht die Psychotherapeutin keine Angaben zur Patientin, sondern trägt ein, ob sie im Verlauf der Behandlung (= fallbezogen) bestimmte Schritte durchgeführt hat (Anamnese erhoben, Therapieziele festgelegt, den Verlauf reflektiert, …).
Die Fragen der QS-Dokumentation beziehen sich auf Qualitäts-Indikatoren, die das IQTIG für die ambulante Psychotherapie entwickelt hat.
Der beantwortete Dokumentationsbogen wird am Ende der Behandlung ans IQTIG geschickt und dort ausgewertet. (mehr dazu hier)

Die ausführliche Beschreibung dieses 1. Teils ist seit Mai 2022 veröffentlicht im Abschlussbericht des IQTIG, inklusive der Stellungnahmen von 19 Institutionen (Kammern, Berufs- und Fachverbände, KBV, Krankenkassen, usw.) und von Mitgliedern des beratenden Expertengremiums.

(Dass die betroffene Berufsgruppe Stellungnahmen zu den Abschlussberichten des IQTIG abgibt, und dass alles zusammen veröffentlicht wird, ist übrigens Standard bei der Entwicklung von QS-Verfahren, und ist nicht auf die angeblich erfolgreiche Intervention von Berufsverbänden zurückzuführen.)

Patientenbefragung

Für den 2. Teil, die Patientenbefragung, hat das IQTIG einen Fragebogen entwickelt, dessen Fragen sich ebenfalls auf Qualitäts-Indikatoren beziehen (Aufklärung und Information zur Behandlung, Kommunikation zwischen Psychotherapeutin und Patientin, Behandlungserfolg, …)
Die Patientenbefragung führt das IQTIG nach Abschluss der jeweiligen Behandlung durch. (mehr dazu hier)

Der Abschlussbericht des IQTIG über diese Entwicklung und der Fragebogen, sowie ein Zwischenbericht mit Stellungnahmen, wurden im August 2022 veröffentlicht.

Nachbeauftragungen durch den G-BA

Das QS-Verfahren sollte eigentlich Anfang 2023 starten, aber wegen gesetzlicher Auflagen und der Anerkennung der Systemischen Therapie als Kassenleistung hat der G-BA das IQTIG beauftragt, die Übertragbarkeit des Verfahrens auf Systemische Therapie und Gruppentherapie zu überprüfen und ggf. zu ergänzen, Indikatoren zur Strukturqualität zu entwickeln, und auch die Patientenbefragung inhaltlich zu überarbeiten (s. detaillierte Fragen dazu in der Nachbeauftragung).

Die Ergänzungen zur Patientenbefragung sollten eigentlich Ende 2023 kommen, die Ergebnisse für die Ergänzung der QS-Dokumentation sind seit März 2023 veröffentlicht:

  • Das IQTIG hält es nicht für notwendig, zusätzliche Indikatoren für die Strukturqualität zu entwickeln, da dieser Bereich bereits durch andere Regelungen (Berufsordnung, Fortbildungsverpflichtung, usw.) ausreichend abgedeckt sei.
  • Für die Systemische Therapie kommt das IQTIG zu dem Ergebnis, dass die bisher entwickelten Indikatoren übertragbar sind.
  • Für die Gruppentherapie stellt das IQTIG „fehlende Evidenz insbesondere zu spezifischen Verbesserungspotenzialen“ fest, so dass das IQTIG nicht empfiehlt, die Gruppentherapie in das QS-Verfahren aufzunehmen, sondern vorschlägt, diese Frage erneut zu prüfen, wenn die Gruppentherapie in der Versorgung eine größere Relevanz bekommen hat, und es Forschungsergebnisse zur Versorgungsqualität gibt.

Weitere Schritte bis zur Einführung

  • Für den Patientenfragebogen wird eine Online-Version, und für die QS-Dokumentation eine Software entwickelt, die ins Abrechnungsprogramm integriert werden soll.
  • Der G-BA hat die Vorschläge des IQTIG und die Stellungnahmen dazu abschließend beraten (s. dazu die z.T. divergenten Stellungnahmen zum Abschlussbericht), und schließlich am 18.1.2024 eine Richtlinie zum QS-Verfahren beschlossen.
  • Dementsprechend wird ab 1.1.2025 eine Erprobung des QS-Verfahrens in NRW durchgeführt. Auf Basis der Erfahrungen und Evaluationsergebnisse wird dann 2031 das QS-Verfahren – ggf. in modifizierter Form – bundesweit eingeführt. (mehr dazu s. hier)

30.3.2023  –  aktualisiert 23.2.2024

Beatrice Piechotta - Rosmarinstr. 12 L  - 40235 Düsseldorf  -  eMail: kontakt@qs-psychotherapie.de