QS-Verfahren

Umsetzung des QS-Verfahrens im Rahmen der Erprobung

 

Was können/solten die betroffenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten jetzt tun? (30.5.25)

Bezüglich Umsetzung des QS-Verfahren erscheint folgendes Vorgehen sinnvoll:

  • So lange es keine Finanzierung gibt, ist es eigentlich das falsche Signal, mit dem QS-Verfahren zu beginnen. Es ist zwar eine gesetzliche Verpflichtung, aber in den ersten 2 Jahren soll es noch keine Sanktionen für fehlende Datensätze geben.
    Von Seiten des G-BA kommen Signale, dass man das nach einem Jahr nochmal überprüfen wird, für den Fall, dass die Beteiligung zu gering ist.
    Die QS-Dokumentation (APSY) kann bis Anfang 2026 nachgereicht werden, aber die Patientendaten (PAPSY) müssen eigentlich im Anschluss an das Behandlungsende abgegeben werden, damit die Patientenbefragung stattfinden kann.
    Nach einem Jahr soll die erste Datenauswertung stattfinden.
  • Bei der Bearbeitung der QS-Dokumentation erscheint es mir sinnvoll, direkt den Zeitaufwand zu dokumentieren, und alles, was an unklaren oder unpassenden Items und an sonstigen Problemen (Auswirkungen auf Patienten, auf die eigene Arbeit) auffällt.
  • Übrigens: Für Analytische Psychotherapie fallen die beiden Indikatoren zum Einsatz von Testverfahren und zu strukturierten Interviews vorerst weg.
  • Insgesamt könnte es auch sinnvoll sein, abzuwarten, welche Strategien sich in der Profession herauskristallisieren, um sich dem Vorgehen ggf. anzuschließen.

 

Mögliche Strategien im Umgang mit dem QS-Verfahren (7.11.24)

Unter den betroffenen Kolleginnen werden die unterschiedlichsten Möglichkeiten diskutiert, wie man mit dem QS-Verfahren umgehen könnte. Ich stelle hier einige Varianten und Beispiele kurz vor, mit ein paar Vor- und Nachteilen:

  • Teilnahme verweigern?
    In den ersten 2 Jahren soll es dafür noch keine Sanktionen geben, weil davon ausgegangen wird, dass sich Dokumentation und Datenübermittlung erst einspielen müssen, so dass es zu fehlenden Datensätzen kommen kann.
    (Ich vermute, das wird nur begrenzt funktionieren, denn wenn sehr viele Kolleginnen keine Dokumentationen abliefern, wird sich der G-BA wohl etwas überlegen. Eine mögliche Strategie in diese Richtung wäre m.E. eher nicht individuelle Verweigerung, sondern eine konzertierte Aktion mit stichhaltigen inhaltlichen Begründungen und mit viel öffentlicher Aufmerksamkeit daraus zu machen.)
  • Ausweichmanöver?
    In der QS-Dokumentation immer Abbruch ankreuzen?
    (Das wird nur eine begrenzte Zeit funktionieren, da das IQTIG eine Patientenbefragung auch für abgebrochene Therapien entwickelt)
    Indikation verändern: nur noch Therapieformen anbieten, die vom QS-Verfahren nicht erfasst werden, z.B. Gruppentherapie, Akuttherapie?
    (Was bedeutet das für die Patienten, und evt. auch für die Psychotherapeutin selbst?)
  • Anpassung und Absicherung?
    Therapeutische Tätigkeit an das QS-Verfahren anpassen: Tests einsetzen, mit Hausarzt kommunizieren, usw. obwohl man das aus fachlicher Sicht nicht tun würde?
    Indikatoren rein formal erfüllen?
    (Wie wird das die Psychotherapie und die Psychotherapeuten insgesamt verändern?)
    Von den Patienten unterschreiben lassen, welche Indikatoren man erfüllt hat?
    (Wie wird sich das auf therapeutische Beziehung und Atmosphäre in der Behandlung auswirken?)
  • Ehrliche Rückmeldung?
    Fachlich begründetes therapeutisches Vorgehen beibehalten, in der Dokumentation ggf. mit Nein antworten, und das therapeutische Vorgehen bei eventuellen Stellungnahmeverfahren vor der Fachkommission begründen?
    (Die Fachkommission besteht zum größten Teil aus Psychotherapeutinnen.)
    Entsprechende Rückmeldungen an das IQTIG geben, z.B. über das geplante Internetportal?
    (Diese Rückmeldungen der Betroffenen und der Fachkommissionen müssen in die Evaluation berücksichtigt werden und nehmen Einfluss auf die weitere Gestaltung des QS-Verfahrens.)
  • QS-Verfahren selbst evaluieren?
    Erfahrungen und Rückmeldungen in Eigenregie sammeln und auswerten, die Auswertung und Interpretation nicht dem IQTIG überlassen?
  • Eigene Ideen für sinnvolle QS entwickeln?
    und zwar für datengestützte und/oder externe QS: Wie können Psychotherapeuten die Qualität ihrer Arbeit angemessen datengestützt überprüfen und nach außen transparent machen?
    Vorstellung der Bundespsychotherapeutenkammer dazu s. hier.

 

 

Beatrice Piechotta - Rosmarinstr. 12 L  - 40235 Düsseldorf  -  eMail: kontakt@qs-psychotherapie.de