QS-Verfahren
Erprobung des QS-Verfahrens Psychotherapie in Nordrhein-Westfalen
Aktuelles (Oktober 2024)
Hier gebündelt einige Links zu den wesentlichen Aspekten des QS-Verfahrens und der Erprobungsphase.
IQTIG-Regionalkonferenz
Aufzeichnung der Vorträge inkl. Folien
Informationen zur Regionalkonferenz am 18. und 20.9.24 inkl. Tagesordnung
Fragebögen
Die QS-Dokumentation, den Fragebogen der Patientenbefragung und weitere Informationen finden Sie auf der Website des IQTIG zum QS-Verfahren.
QS-Dokumentation
Ausführliche Beschreibung und Begründung der Indikatoren.
Zusammenfassung auf meiner Website:
QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie
QS-Dokumentation der Praxis
Patientenbefragung
Abschlussbericht des IQTIG und Indikatoren zur Patientenbefragung
Zusammenfassung auf meiner Website:
Patientenbefragung
Patienteninformation zum QS-Verfahren
Der G-BA hat einen Text verabschiedet, mit dem die Patientinnen darüber zu informieren sind, dass ihre Daten in einem QS-Verfahren genutzt werden.
Das betrifft alle Patientinnen, die derzeit in Behandlung sind und voraussichtlich ab 1.1.2025 die Behandlung beenden werden.
Direkt zum Text der Patienteninformation
Erprobung des QS-Verfahrens Psychotherapie in Nordrhein-Westfalen
Das QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie soll ab 1.1.2025 in NRW zunächst 6 Jahre lang erprobt und evaluiert werden, erst dann wird über die bundesweite Einführung entschieden. Das hat der G-BA am 18.1.2024 beschlossen. (Beschluss vom 18.1.2024)
Der Beschluss ist nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1.8.2024 in Kraft getreten.
Dieser themenspezifische Teil wurde nun ergänzt um das Verfahren Nr. 16:
Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie)
Ich spreche der Einfachheit halber von der QS-Richtlinie, und meine damit diesen spezifschen Teil für die ambulante Psychotherapie.
Näheres zur inhaltlichen Ausgestaltung des QS-Verfahrens (Beschreibung der QS-Dokumentation und der Patientenbefragung) finden Sie hier.
Aus der QS-Richtlinie ergeben sich folgende Rahmenbedingungen:
- Zur Teilnahme an der Erprobung sind alle Erwachsenen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten verpflichtet, für alle Kurz- und Langzeittherapien im Einzelsetting, die sie über die KV Nordrhein oder KV Westfalen-Lippe abrechnen.
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen werden nicht einbezogen, Akuttherapie, Gruppenpsychotherapie und Kombinationsbehandlung ebenfalls nicht. - In das QS-Verfahren werden alle o.g. Behandlungen einbezogen, die ab dem 1.1.2025 regulär beendet werden.
Allerdings wird für Behandlungen, die vor dem 1.9.24 begonnen wurden, nur ein Minimaldatensatz (Beginn und Ende der Behandlung, Verfahren) erhoben und keine Patientenbefragung durchgeführt.
Das QS-Verfahren gilt also im vollen Umfang für diejenigen GKV-Behandlungen, die ab dem 1.9.24 beginnen, und ab 1.1.2025 regulär (= kein Abbruch) beendet werden.
Die Daten derjenigen Behandlungen, die in einem Quartal beendet werden, sind jeweils bis zum 21. des darauffolgenden Monats zu liefern, also erstmals bis zum 21.4.2025.
Bei Behandlungen, die in der QS-Dokumentation als abgebrochen angegeben werden, findet nach dem bisherigen Stand keine Patientenbefragung statt. Das IQTIG ist aber beauftragt, eine Patientenbefragung auch für abgebrochene Behandlungen zu entwickeln; das Ergebnis wird für August 2025 erwartet. - Das Antrags- und Gutachterverfahren läuft während dieser Zeit weiter, das hat das Gesundheitsministerium in seiner Stellungnahme auch explizit bekräftigt.
- Die Finanzierung des Aufwands (auch für die Software) wird zwischen KV und Krankenkassen vereinbart, darüber ist noch nichts bekannt.
Erprobung und Evaluation werden gestuft ablaufen:
- Im 1. Jahr werden v.a. Datenerhebung, Datenübermittlung und Datenverarbeitung implementiert und überprüft, sowie die Abläufe der Patientenbefragung erprobt.
- Ab dem 2. Jahr entwickelt das IQTIG Bewertungskriterien und -kategorien. Die Teilnehmer bekommen erste Rückmeldungen/Auswertungen (sog. Zwischenberichte).
- Ab dem 3. Jahr werden Stellungnahmeverfahren durchgeführt, d.h. auffällige Ergebnisse der QS-Dokumentationen werden einer Fachkommission vorgelegt.
Die Fachkommission bzw. Landesarbeitsgemeinschaft kann Maßnahmen zur Verbesserung anordnen, z.B. Verpflichtung zu Fortbildung, Qualitätszirkel, Audits/Peer Review, Implementierung von Behandlungspfaden.
In den ersten 2 Jahren soll es für schlechte Ergebnisse und fehlende Daten noch keine Sanktionen geben.
(Näheres zur Durchführung des QS-Verfahrens s. hier) - Nach Vorliegen der ersten Ergebnisse im 3. Jahr der Erprobung wird die Regionalkonferenz für die Teilnehmer einmal jährlich bis zum Ende der Erprobung durchgeführt, „um die Ergebnisse zu diskutieren und die Akzeptanz des Verfahrens durch ein transparentes Vorgehen zu fördern.“ (DeQS-RL Teil 2 § 20 (10) )
Außerdem wird eine Plattform eingerichtet, über die die Teilnehmerinnen ihre Erfahrungen mitteilen können, und es werden diverse Expertengremien eingerichtet, die die Ergebnisse, Erfahrungen und Rückmeldungen mit dem IQTIG beraten.
All diese Rückmeldungen muss das IQTIG in seine Evaluation mit aufnehmen. - Ab dem 3.Jahr beginnt die Evaluation.
Die Evaluation wird vom IQTIG durchgeführt, „einschließlich der … Möglichkeit der Einbeziehung eines weiteren wissenschaftlichen Instituts mit ausgewiesener Expertise in der Psychotherapieforschung.“ (§ 20 (2) j)
Das IQTIG „erstellt im Review-Verfahren gegebenenfalls mit einem Institut der Psychotherapieforschung auf der Basis der fünf jährlichen Berichte … einen Gesamtabschlussbericht bis zum 31. August 2030.“ (§ 20 (12))
Das Konzept für die Evaluation entwickelt das IQTIG, entsprechend dem Auftrag des G-BA vom 29.3.2023 (Auftrag Begleitevaluation)
Also möglicherweise wird ein unabhängiges Institut als Reviewer überprüfen, wie das IQTIG sich nach seinem eigenen Konzept selbst evaluiert. - Auf Basis des Abschlussberichts entscheidet der G-BA, ob das QS-Verfahren 2031 bundesweit so eingeführt wird, oder ob es noch modifiziert werden soll (§ 20 (12) ).
28.2.2024
Datenverarbeitung / Datenschutz
28.2.2024 – wird laufend aktualisiert
Beatrice Piechotta - Rosmarinstr. 12 L - 40235 Düsseldorf - eMail: kontakt@qs-psychotherapie.de