Qualität

QS-Erprobung in NRW – Finanzielles

 

Die Honorierung des Aufwands und der Kosten für die Software soll zwischen KV und Krankenkassen verhandelt werden. Diese Verhandlungen haben bis Mai 2025 noch kein Ergebnis gebracht, bzw. es ist nicht bekannt, ob überhaupt noch verhandelt wird, oder ob die KV es einfach laufen lässt. Der G-BA erwartet, dass die Psychotherapeuten trotz fehlender Finanzierung mit der QS-Dokumentation beginnen.

Der G-BA geht in seiner Bürokratiekostenermittlung von folgendem Aufwand und Kosten aus:

  • Einarbeitung in das QS-Verfahren: 1 Stunde – 59,10 €
    (als Basis für die Bemessung ist vom Gesetzgeber das Standardkostenmodell des Normenkontrollrats vorgegeben)
  • Ausfüllen der Dokumentation inkl. Recherche in der Patientenakte: 20 Min./Fall
  • Datenübermittlung: 17 Min./Quartal
  • Anschaffung Software: 1000 €
    plus jährliche Kosten: 200 €

Daraus ergeben sich Gesamtkosten für die Erprobungsphase von
einmalig 7,3 Mio. € und dann
jährlich 3,3 Mio. €

Darin sind noch nicht enthalten die Bürokratiekosten der Bürokratie: Personal- und sonstige Kosten des IQTIG und G-BA, der Landesarbeitsgemeinschaften für Qualität und ihrer Fachkommissionen, weiterer Institutionen, die an den QS-Verfahren mitwirken (Datenannahme-, Versendestelle), usw.
Nicht enthalten ist darin auch der Aufwand für die Regionalkonferenzen, die ja eine offizielle Vorgabe sind und jährlich stattfinden sollen. Für die Teilnahme an der 1. Regionalkonferenz entstanden den Teilnehmern 6 Stunden Aufwand, bzw. mehr als 600 € Einkommensverlust, die ausgeglichen werden müssen. Bei mehr als 7000 Betroffenen wäre allein das ein Aufwand von 4 bis 5 Mio. Euro.

21.11.2024 – aktualisiert 30.5.2025

 

 

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