Qualität
QS-Erprobung in NRW – Finanzielles
Die Honorierung des Aufwands und der Kosten für die Software soll zwischen KV und Krankenkassen verhandelt werden. Diese Verhandlungen sind lt. Aussage des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KV WL, Dr. Volker Schrage, gescheitert. Nun liegt die Entscheidung beim Schiedsamt.
Die Bürokratiekostenermittlung des G-BA gibt einen kleinen Vorgeschmack auf mögliche Ergebnisse:
Der G-BA geht von folgendem Aufwand und Kosten aus:
- Einarbeitung in das QS-Verfahren: 1 Stunde – 59,10 €
(als Basis für die Bemessung ist vom Gesetzgeber das Standardkostenmodell des Normenkontrollrats vorgegeben) - Ausfüllen der Dokumentation inkl. Recherche in der Patientenakte: 20 Min./Fall
- Datenübermittlung: 17 Min./Quartal
- Anschaffung Software: 1000 €
plus jährliche Kosten: 200 €
Daraus ergeben sich Gesamtkosten für die Erprobungsphase von
einmalig 7,3 Mio. € und dann
jährlich 3,3 Mio. €
Darin sind noch nicht enthalten die Bürokratiekosten der Bürokratie: Personal- und sonstige Kosten des IQTIG und G-BA, der Landesarbeitsgemeinschaften für Qualität und ihrer Fachkommissionen, weiterer Institutionen, die an den QS-Verfahren mitwirken (Datenannahme-, Versendestelle), usw.
Nicht enthalten ist darin auch der Aufwand für die Regionalkonferenzen, die ja eine offizielle Vorgabe sind und jährlich stattfinden sollen. Für die Teilnahme an der 1. Regionalkonferenz entstanden den Teilnehmern 6 Stunden Aufwand, bzw. mehr als 600 € Einkommensverlust, die ausgeglichen werden müssen. Bei mehr als 7000 Betroffenen wäre allein das ein Aufwand von 4 bis 5 Mio. Euro.
21.11.2024
Beatrice Piechotta - Rosmarinstr. 12 L - 40235 Düsseldorf - eMail: kontakt@qs-psychotherapie.de