QS-Verfahren
Durchführung des QS-Verfahrens
Die QS-Dokumentation soll ins Abrechnungsprogramm integriert werden. Der QS-Dokumentationsbogen (nicht die Behandlungsdokumentation, sondern die QS-Dokumentation!) soll sich automatisch öffnen, sobald die erste Ziffer einer Richtlinienpsychotherapie ins Abrechnungsprogramm eingegeben wird. Der Fragebogen kann dann im Verlauf der Therapie weiter ausgefüllt werden.
Wenn am Ende einer Therapie die Ziffer 88130/1 eingegeben wird, ist die QS-Dokumentation abgeschlossen. Sie wird transportverschlüsselt zur „Datenannahmestelle“ (bei der KV) geschickt, und von dort pseudonymisiert zur Auswertung ans IQTIG weitergeleitet.
Anschließend wird der jeweiligen Patientin ein Fragebogen zu ihrer beendeten Psychotherapie geschickt, den das IQTIG dann ebenfalls auswertet.
Auswertung und Rückmeldebericht
Die Auswertung und Rückmeldung an die Psychotherapeutischen Praxen ist bisher so vorgesehen:
Das IQTIG schickt einmal jährlich der Psychotherapeutin eine individuelle Auswertung zu den in diesem Zeitraum beendeten Behandlungen.
Alle zwei Jahre erfolgt eine Bewertung der Daten des Rückmeldeberichtes durch eine Fachkommission (s. unten), worauf eventuell „qualitätssichernde Maßnahmen“ folgen.
Der lange Auswertungszeitraum wurde gewählt, um trotz der niedrigen Patientenzahlen statistisch signifikante Zahlen zu erhalten. (Abschlussbericht S. 136 ff. Auswertungskonzept)
Das IQTIG plant die ersten Rückmeldeberichte mit Bewertung für das 3. Jahr nach Beginn des QS-Verfahrens.
Die Daten der einzelnen Praxis werden bewertet anhand von vorgegebenen Referenzbereichen. Der Rückmeldebericht enthält Angaben darüber, zu wieviel Prozent die Indikatoren erfüllt wurden, ob die Praxis damit im Referenzbereich liegt, und wo sie im Vergleich zur Gesamtgruppe liegt.
Für die Patientenbefragung gibt es noch keine Referenzbereiche, jede Praxis wird mit dem Durchschnittswert aller Praxen verglichen. Daraus sollen später allgemein gültige Referenzbereiche abgeleitet werden.
Das IQTIG schätzt jährlich 450 000 abgeschlossene Behandlungen, bei geschätzt 30 % Therapieabbrüchen, die nicht ausgewertet werden, bleiben 315 000 Fälle pro Jahr.
Landesarbeitsgemeinschaft und Fachkommission
In jedem Bundesland gibt es Landesarbeitsgemeinschaften und Lenkungsgremien, die für die QS-Verfahren verantwortlich sind. Dort werden Fachkommissionen eingerichtet, in denen Vertreter der Psychotherapeuten und der Krankenkassen sitzen.
Die Fachkommission übernimmt die fachliche Beurteilung der Auswertungsergebnisse: Sie muss klären, ob es sich bei rechnerischen Auffälligkeiten (Unterschreiten des Referenzwertes) um eine qualitative Auffälligkeit (Qualitätsdefizit) handelt. Zur Klärung kann die betroffene Psychotherapeutin zur Stellungnahme aufgefordert werden („Strukturierter Dialog“).
Wenn die Fachkommission einen Qualitätsmangel feststellt, entscheidet sie über geeignete Verbesserungsmaßnahmen („qualitätssichernde Maßnahmen):
- „fördernde“ Maßnahmen wie Beratung, Zielvereinbarung, Fortbildung, weitere Beobachtung, …
- bis hin zu Sanktionen bei „Unbelehrbarkeit“: Honorarabzug, „Information Dritter über die Verstöße“, Entzug der Abrechnungsgenehmigung (Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie)
(das ist bisher extrem selten, nur dann, wenn sich hartnäckig keine Verbesserungen zeigen)
Datenvalidierung
Die Fachkommission kann Einblick in Behandlungsdokumentationen fordern, um die Validität der QS-Dokumentation zu überprüfen: Sind die Behandlungsschritte tatsächlich durchgeführt und dokumentiert worden, wie in der QS-Dokumentation angegeben?
Die Datenvalidierung findet regelmäßig bei einer Stichprobe statt, außerdem bei Auffälligkeiten.
Bundesqualitätsbericht
Das IQTIG veröffentlicht jährlich einen Bundesqualitätsbericht, in dem die Daten der QS-Verfahren in aggregierter Form dargestellt werden, außerdem die Fragen, Probleme, Stellungnahmen, Evaluationen.
Der letzte Bundesqualitätsbericht von 2023 beinhaltet Informationen zu 15 QS-Verfahren, und umfasst 4559 Seiten.
Qualitätsportal
Ein Fernziel (neben der Qualitätsverbesserung) ist die Transparenz und Vergleichbarkeit für Patientinnen: Die Auswertungsergebnisse jedes „Leistungserbringers“ sollen veröffentlicht werden. Patienten sollen sich im Internet informieren können, welche Psychotherapeuten und Ärzte die Indikatoren zu wieviel Prozent erfüllt haben, so wie es im VdEK Kliniklotsen schon für Kliniken möglich ist (s. hier konkretes Beispiel einer Klinik).
Wie bei den bisherhigen QS-Verfahren beobachtet werden kann, wird das QS-Verfahren weiterentwickelt werden. Es wird vermutlich viele Jahre dauern, bis es soweit ist, dass belastbare Daten veröffentlicht werden können.
Während der Erprobungsphase in NRW wird es noch keine Veröffentlichung der QS-Daten geben.
30.3.2023 – aktualisiert 30.8.2024
Beatrice Piechotta - Rosmarinstr. 12 L - 40235 Düsseldorf - eMail: kontakt@qs-psychotherapie.de