QS-Verfahren
Datenverarbeitung / Datenschutz
Software für die QS-Dokumentation (30.5.25)
Die meisten PVS-Firmen bieten eine Software für die QS-Dokumentation als Ergänzung zum Abrechnungsprogramm an. Für die Teilnehmer am QS-Verfahren gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder man nimmt die QS-Software, die der Hersteller des in der Praxis genutzten Abrechnungsprogramms anbietet, oder man entscheidet sich für die unabhängige QS-Software der Firma Operatio (http://operatio-gesellschaft.org/Ambulante-Psychotherapie/).
Die Software von Operatio (QS-aPsy) läuft unabhängig von Abrechnungsprogrammen und vom Internet.
Für eine Software, die unabhängig vom Abrechnungsprogramm läuft, spricht aus meiner Sicht:
- Datenschutz: Das Praxisverwaltungsprogramm bekommt im Zusammenhang mit TI, ePA usw. eine immer größere Macht: Die ePA soll in Zukunft mit bestimmten Daten automatisch aus dem PVS befüllt werden; es gibt Planungen, dass zentrale Terminvergabe-Portale direkt auf die Terminkalender im PVS der Praxen zugreifen können, um Termine für Patienten einzubuchen, usw. Die Ansammlung sehr vieler sensibler Daten und gleichzeitig die Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten auf diese Daten finde ich besorgniserregend.
Deshalb liegt es mir näher, möglichst vieles von PVS, Internet und TI getrennt zu halten. Die Behandlungsdokumentation würde ich niemals im Abrechnungsprogramm speichern, weil ich dafür keinen Zugang zum Internet und TI brauche und haben möchte. Das gleiche gilt für die QS-Software.
Operatio läuft auch ohne TI. Die Software liest nur die Patientendaten von der Gesundheitskarte ein, gibt aber selbst keine Daten raus. Die QS-Dokumentation speichert man lokal auf dem Rechner als verschlüsselte xml-Datei, und kann sie dann zur KV übertragen. - Autonomie: Es ist so praktisch und bequem, ALLES in einem Programm zu haben, aber damit wächst gleichzeitig die Abhängigkeit von diesem Programm. Mir ist es wesentlich sympathischer, meine Patientendaten so unabhängig wie möglich zu speichern und zu verwalten. Wenn ich mit dem Abrechnungsprogramm nicht zufrieden bin, möchte ich wechseln können, ohne die Zugriffsmöglichkeit auf meine Behandlungsdokumentationen zu verlieren. Das gleiche gilt für die QS-Dokumentation.
- Der Hersteller dieser Software (Dipl.-Psych.) ist spezialisiert auf QS-Software und hat langjährige Erfahrung mit den QS-Verfahren des IQTIG, v.a. auch mit den Stellungnahmeverfahren, die bei auffälligen QS-Daten anstehen. Er bietet an, die Anwender auch bei etwaigen Stellungnahmeverfahren zu beraten, und hat die Software bereits so gestaltet, dass sie die Anwender bei Stellungnahmeverfahren unterstützen kann.
Was man für die Software mehr bezahlt, spart man evt. bei der Zeit für Programmfehler, Warteschleife der Hotline, usw.
Information der Patienten zur Datenweitergabe – Widerspruchsmöglichkeiten (7.11.24)
Die Patienten sollen informiert werden, dass sie Teil des QS-Verfahrens sind bzw. werden, und dass Daten von ihnen weitergegeben werden, s. Patienteninformation. Das sollte übrigens auch dokumentiert werden!
Die Patientenbefragung ist freiwillig, d.h. die Patienten können sich weigern, den zugeschickten Fragebogen auszufüllen, und sie können verlangen, dass die Versendestelle ihre Daten wieder löscht. (Davon steht nichts in der aktuellen Patienteninformation, darauf wird erst später im Begleitschreiben an die Patienten zum Fragebogen hingewiesen.)
Allerdings können die Patienten der Weitergabe ihrer Daten am Ende ihrer Behandlung durch die Psychotherapeuten nicht widersprechen. An die Datenannahmestelle (KV) werden Adresse, Diagnose, Therapieverfahren geschickt, die Adresse wird dann an die Versendestelle des Patientenfragebogens weitergeleitet. – Diese Datenübermittlung ist durch das SGB V ausdrücklich erlaubt und nicht zustimmungspflichtig, so wie z.B. die Weitergabe der Abrechnungsdaten an die KV nicht zustimmungspflichtig ist. Außer der Adress-Weitergabe an die Versendestelle sind es die gleichen Daten, wie für die Abrechnung.
Aber gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten ist es heikel, dass die Versendestelle für die Patientenfragebögen, die (nur) die Patienten-Adressen bekommt, ein kommerzielles Unternehmen für IT-Dienstleistungen ist. Auch wenn das Unternehmen mit Spezialisierung im Gesundheitswesen in solchen Dingen erfahren ist und die Mitarbeiter der Firma sicher professionell den Datenschutz einhalten werden, wirkt es jedenfalls nicht vertrauenerweckend.
Die ausgefüllten Patientenfragebögen schicken die Patienten direkt ans IQTIG, das IQTIG erfährt keine Namen, sondern kann nur über eine Kennzahl die Patienten einer Praxis zuordnen. Das IQTIG kann die Daten aus den einzelnen Patientenfragebögen nicht mit den fallbezogenen QS-Dokumentationen der Psychotherapeuten in Verbindung bringen, sondern macht nur Gesamtauswertungen pro Praxis.
Die Patienten können aber z.B. nicht verhindern, dass ein Fragebogen an ihre Adresse geschickt wird, wenn sie die Behandlung vor ihrer Familie geheim halten wollen oder müssen, es sei denn, sie brechen die Behandlung vor dem regulären Ende ab (Patientenbefragung ist bisher nur bei regulär beendeten Therapien vorgesehen; das wird sich aber voraussichtlich ändern).
Für datenschutz-sensible Patientinnen entsteht also das Dilemma: entweder sie unterwerfen sich dem Zwang der Datenweitergabe, oder sie können keine kassenfinanzierte Psychotherapie machen. Für die Psychotherapeutinnen entsteht der ethische Konflikt, ihre Patientinnen mit dieser Alternative zu konfrontieren, oder aber selbst die Datenweitergabe zu verweigern und ggf. sanktioniert zu werden. Was das für die therapeutische Beziehung und damit die Qualität der Behandlung bedeutet, war dem IQTIG offenbar keinen Gedanken wert. In der Regionalkonferenz des IQTIG hieß es auf Fragen dazu lakonisch: Das muss dann juristisch geklärt werden.
Beatrice Piechotta - Rosmarinstr. 12 L - 40235 Düsseldorf - eMail: kontakt@qs-psychotherapie.de