QS-Verfahren

Datenverarbeitung / Datenschutz

 

Software für die QS-Dokumentation (7.11.24)

Die QS-Dokumentation soll digital erfolgen. Die meisten Abrechnungsprogramm-Firmen haben erklärt, dass sie die Software für die QS-Dokumentation in das Abrechnungsprogramm integrieren werden. Es ist noch nicht bekannt, wann sie mit der Programmierung fertig sein werden, wie man hört, könnte es sich noch bis ins nächste Jahr hinziehen.
Es gibt zumindest eine Software, die unabhängig von Abrechnungsprogrammen und vom Internet läuft. Aus meiner Sicht könnte es im Sinne des Datenschutzes ein Vorteil sein, die QS-Dokumentation von sonstigen Daten, die noch in anderen Zusammenhängen durchs Internet und die TI geschickt werden, getrennt zu halten.
(Meine persönliche Meinung dazu: Ich würde niemals meine Behandlungsdokumentation innerhalb des Abrechnungsprogramms machen. Meine Daten und Dokumentationen bleiben so weit wie möglich unabhängig von irgendwelchen Programmen, außer den absolut notwendigen wie z.B. Textverarbeitung. Umso mehr, wenn ich an die TI angeschlossen wäre! Insofern ist mir eine eigenständige QS-Software sympathischer.)
Die Kosten für die Software sind noch nicht bekannt. Sie sollen von den Krankenkassen erstattet werden, aber auch dazu ist noch nichts bekannt.
Die Verhandlungen über die Aufwandsentschädigung zwischen Krankenkassen und KV sollen sehr schwierig sein, es scheint noch keine Annäherung zu geben.

 

Information der Patienten zur Datenweitergabe – Widerspruchsmöglichkeiten (7.11.24)

Die Patienten sollen informiert werden, dass sie Teil des QS-Verfahrens sind bzw. werden, und dass Daten von ihnen weitergegeben werden, s. Patienteninformation. Das sollte übrigens auch dokumentiert werden!

Die Patientenbefragung ist freiwillig, d.h. die Patienten können sich weigern, den zugeschickten Fragebogen auszufüllen, und sie können verlangen, dass die Versendestelle ihre Daten wieder löscht. (Davon steht nichts in der aktuellen Patienteninformation, darauf wird erst später im Begleitschreiben an die Patienten zum Fragebogen hingewiesen.)

Allerdings können die Patienten der Weitergabe ihrer Daten am Ende ihrer Behandlung durch die Psychotherapeuten nicht widersprechen. An die Datenannahmestelle (KV) werden Adresse, Diagnose, Therapieverfahren geschickt, die Adresse wird dann an die Versendestelle des Patientenfragebogens weitergeleitet. – Diese Datenübermittlung ist durch das SGB V ausdrücklich erlaubt und nicht zustimmungspflichtig, so wie z.B. die Weitergabe der Abrechnungsdaten an die KV nicht zustimmungspflichtig ist. Außer der Adress-Weitergabe an die Versendestelle sind es die gleichen Daten, wie für die Abrechnung.
Aber gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten ist es heikel, dass die Versendestelle für die Patientenfragebögen, die (nur) die Patienten-Adressen bekommt, ein kommerzielles Unternehmen für IT-Dienstleistungen ist. Auch wenn das Unternehmen mit Spezialisierung im Gesundheitswesen in solchen Dingen erfahren ist und die Mitarbeiter der Firma sicher professionell den Datenschutz einhalten werden, wirkt es jedenfalls nicht vertrauenerweckend.
Die ausgefüllten Patientenfragebögen schicken die Patienten direkt ans IQTIG, das IQTIG erfährt keine Namen, sondern kann nur über eine Kennzahl die Patienten einer Praxis zuordnen. Das IQTIG kann die Daten aus den einzelnen Patientenfragebögen nicht mit den fallbezogenen QS-Dokumentationen der Psychotherapeuten in Verbindung bringen, sondern macht nur Gesamtauswertungen pro Praxis.
Die Patienten können aber z.B. nicht verhindern, dass ein Fragebogen an ihre Adresse geschickt wird, wenn sie die Behandlung vor ihrer Familie geheim halten wollen oder müssen, es sei denn, sie brechen die Behandlung vor dem regulären Ende ab (Patientenbefragung ist bisher nur bei regulär beendeten Therapien vorgesehen; das wird sich aber voraussichtlich ändern).
Für datenschutz-sensible Patientinnen entsteht also das Dilemma: entweder sie unterwerfen sich dem Zwang der Datenweitergabe, oder sie können keine kassenfinanzierte Psychotherapie machen. Für die Psychotherapeutinnen entsteht der ethische Konflikt, ihre Patientinnen mit dieser Alternative zu konfrontieren, oder aber selbst die Datenweitergabe zu verweigern und ggf. sanktioniert zu werden. Was das für die therapeutische Beziehung und damit die Qualität der Behandlung bedeutet, war dem IQTIG offenbar keinen Gedanken wert. In der Regionalkonferenz des IQTIG hieß es auf Fragen dazu lakonisch: Das muss dann juristisch geklärt werden.

 

Beatrice Piechotta - Rosmarinstr. 12 L  - 40235 Düsseldorf  -  eMail: kontakt@qs-psychotherapie.de