QS-Verfahren

Beauftragung des IQTIG durch den G-BA im Detail

Das AQUA-Institut hatte 2015 gemäß dem G-BA-Auftrag in seinem Abschlussbericht Qualitätsdefizite und -potentiale sowie Versorgungsziele in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung identifiziert, und Empfehlungen für ein QS-Verfahren inklusive Machbarkeit entwickelt.

Darauf aufbauend soll das IQTIG ein Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung erwachsener gesetzlich Krankenversicherter entwickeln.

Gegenstand der Beauftragung des IQTIG:

  • Ein Qualitätsmodell für ein QS-Verfahren einschließlich Patientenbefragung entwickeln
  • Das QS-Verfahren soll einrichtungsübergreifend und zunächst sektorspezifisch (ambulanter Sektor) sein
  • Ziel des QS-Verfahrens: Messung und vergleichende Darstellung der Qualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
  • Zielgruppe: Erwachsene ab 18 Jahre, die eine Kurz- oder Langzeittherapie in Anspruch nehmen, aber auch Sprechstunde, Akuttherapie, Probatorische Sitzungen

Auf der Basis des Qualitätsmodells soll das IQTIG entwickeln:

  • Instrumente und Indikatoren zur Beurteilung der Prozess- und – soweit sachgerecht abbildbar – Ergebnisqualität
  • Dokumentationsvorgaben zur Messung der Prozess- und ggf. Ergebnisqualität
  • Patientenbefragung

Dafür soll das IQTIG folgendes berücksichtigen:

  • Die Instrumente und Indikatoren sollen die qualitätsrelevanten Prozesse untersuchen und messen, und neben den messenden und vergleichenden Aspekten auch auf die Förderung der Qualität ausgerichtet sein.
  • Die Instrumente sollen kompakt, fokussiert und fallbezogen, diagnose- und verfahrensübergreifend einzusetzen sein.
  • Das QS-Verfahren soll für alle Patienten einer Praxis gelten, unabhängig von Diagnose und Verfahren.
  • Das QS-Verfahren darf nicht in den therapeutischen Behandlungsprozess eingreifen, z.B. durch die Vorgabe bestimmter Psychologischer Testverfahren.
  • Das IQTIG soll prüfen, ob Aspekte zur Ergebnisqualität (z.B. Veränderung der Symptomatik; Veränderung der Funktionalität) erfasst werden können.
    Wenn patientenbezogene Endpunkte erhoben werden, sind die weiteren Voraussetzungen für einen sachgerechten Einrichtungsvergleich zu berücksichtigen (u.a. Zuschreibbarkeit und Risikoadjustierung unter Berücksichtigung des Schweregrads der Erkrankung, der Komorbidität und multimodaler Therapieansätze wie z.B. Einsatz von Pharmakotherapie oder stationärer Behandlung).

Patientenbefragung

  • Um die Patientenperspektive abzubilden, soll ein validierter Patientenfragebogen entwickelt werden.
  • Der Patientenfragebogen soll die Qualitätsmerkmale aufgreifen, die am besten über eine Patientenbefragung abgebildet werden können (qualitätsrelevante Prozesse und – soweit sachgerecht abbildbar – patientenbezogene Ergebnisqualität)
  • Aufgrund der kleinen Fallzahlen je Leistungserbringer ist der Nutzen eines längeren, z.B. 2-jährigen Beobachtungszeitraums zu überprüfen.
  • Die Validierung der Instrumente folgt den wissenschaftlich üblichen Standards und trifft Aussagen zur Objektivität, Validität und Reliabilität des Fragebogens.

Umsetzung – Das IQTIG soll entwickeln:

  • Umsetzungskonzept, u.a. Dokumentation, Zeitpunkte der Auslösung
  • Datenschutzkonzept
  • Auswertungskonzept
  • Als besondere Herausforderungen bei der Entwicklung dieser Konzepte sind u.a. die geringen Fallzahlen in den psychotherapeutischen Praxen, heterogene Behandlungs- und Therapieverläufe und mögliche zeitliche Unterbrechungen zwischen den psychotherapeutischen Behandlungen zu berücksichtigen.

Für die Entwicklung des QS-Verfahrens werden folgende Quellen genutzt (s. auch Methodische Grundlagen des IQTIG):

  • Literaturrecherche
  • alle zurzeit durch den G-BA nutzbaren potenziellen Datenquellen (z.B. Sozialdaten bei den Krankenkassen, Abrechnungsdaten)
  • Leitfadengestützte Interviews, Fokusgruppen mit Patienten und Vertretern der Gesundheitsberufe)
  • Experten (Psychotherapeuten, Patientenvertreter, Wissenschaftler)
    Die Experten hat das IQTIG durch eine öffentliche Ausschreibung gesucht.
  • Stellungnahme von Kammern und Fachgesellschaften (Beteiligte nach § 137a Abs.7 SGB V)
    Die Stellungnahmen von Kammern und Fachgesellschaften werden zu bestimmten Zeitpunkten eingeholt

Das IQTIG erstellt einen wissenschaftlichen Abschlussbericht, der nach Abnahme durch den G-BA veröffentlicht wird. Während des Entwicklungsprozesses ist es zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Die Arbeitsergebnisse des IQTIG sind Empfehlungen, der G-BA muss diese Empfehlungen berücksichtigen (§ 137b (2) SGB V), er kann das vorgeschlagene Konzept aber auch verändern.

15.1.2021

 

Beatrice Piechotta - Rosmarinstr. 12 L  - 40235 Düsseldorf  -  eMail: kontakt@qs-psychotherapie.de